
Anlässlich des Gutachtens des IGES-Instituts zu Fehlallokationen von Notfallpatienten in Krankenhäusern und den Forderungen der KBV zu einer regionalen Bedarfsplanung äußert sich die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Das Gutachten des IGES-Instituts bestätigt den Handlungsbedarf, auf den die Koalition mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz reagierte. Zahlen und Forderungen, die sich auf die Zeit vor 2016 beziehen sind insofern kaum aussagekräftig, da eine Reform vorliegt, die nun greifen muss und später evaluiert wird.“, erklärt Mattheis. „Mit dieser Reform behalten die KVen weiterhin den Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung, müssen aber nun mittels sog. Portalpraxen oder den Krankenhausambulanzen zusammenarbeiten. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bleibt also erhalten. Es liegt nun an den KVen zu beweisen, dass sie die Ziele dieser Reform gewissenhaft umsetzen.“